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"Vater Staat hat keine Muttersprache"
Sexismus in der Sprache

Zum Stand der rechtspolitischen Diskussion über sprachliche
Gleichbehandlung von Frauen und Männern
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Am 11. Mai 1990 beschloss der Deutsche Bundestag
entsprechend der Empfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 11/2152):
"Der mehrheitlich angenommene Antrag der Koalitionsfraktionen soll ab
sofort in allen Gesetzentwürfen, Rechtsverordnungen und
Verwaltungsvorschriften geschlechtsspezifische Bezeichnungen vermeiden und
entweder durch geschlechtsneutrale Formulierungen oder durch solche
ersetzt werden, die beide Geschlechter benennen, soweit dies sachlich
gerechtfertigt ist und Lesbarkeit und Verständlichkeit des Gesetzestextes
nicht beeinträchtigt werden. Bei grundlegenden Änderungen von Gesetzen,
Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften sollen diese auf ihre
geschlechtsspezifischen Formulierungen hin überprüft und entsprechend den
genannten Grundsätzen in angemessener Zeit geändert werden."
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In der Sitzung des Bundeskabinetts vom 17. April 1991 nahm
die Bundesregierung den Bericht der Arbeitsgruppe Rechtssprache zur
Kenntnis und forderte die Ressorts auf, die Empfehlungen zu
berücksichtigen.
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Am 29. November 1991 beschloss der Bundesrat (BR-Drs.
469/91):
"Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Rechtssprache die gewandelte
Aufgabenstellung der Frau im privaten und öffentlichen Leben in
angemessener Form zum Ausdruck bringen muss. Der selbstverständlichen
rechtlichen Gleichstellung beider Geschlechter muss auch eine Rechtssprache
entsprechen, die überholte Grundvorstellungen und unbewusste
Diskriminierungen vermeidet.
Das Erfordernis nach einer angemessenen, Diskriminierungen der
Geschlechter vermeidenden Gesetzessprache steht dem rechtsstaatlichen
Anliegen, wonach Gesetze sprachlich einwandfrei, klar und verständlich
sowie fachlich präzise sein müssen, gleichberechtigt zur Seite.
Die Empfehlungen zur Amtssprache im Bericht der Arbeitsgruppe
Rechtssprache werden vom Bundesrat begrüßt.
Der Bundesrat hält die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Rechtssprache für
eine geeignete Grundlage, auf der die Fortentwicklung einer gemeinsamen
Rechtssprache aufbauen kann, um die Gleichbehandlung von Frauen und
Männern sichtbar zu machen.
Der Bundesrat stimmt dem Bericht der Arbeitsgruppe Rechtssprache darin zu,
dass in Rechtsvorschriften zur Benennung beider Geschlechter sprachliche
Kurzformen wie Schrägstrich- oder Klammerverbindungen und das große
Binnen-I nicht verwendet werden sollen. Bei derartigen Lösungen würden
Lesbarkeit und Verständlichkeit gravierend leiden.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass auch in Zukunft bei der Abfassung
von Rechtsvorschriften jede Möglichkeit wahrgenommen werden sollte, in
sprachlich einwandfreier Weise die Gleichberechtigung von Frauen und
Männern zum Ausdruck zu bringen. Auch Paarformeln können in Betracht
kommen. Die Ansätze einzelner Länder zur verstärkten Verwendung von
Paarformeln sollten zu gegebener Zeit auf ihre Übertragbarkeit in das
Bundesrecht überprüft werden.
Der Bundesrat fordert seine Ausschüsse auf, bei der Beratung von
Rechtsvorschriften verstärkt darauf zu achten, dass sprachliche
Diskriminierungen der Geschlechter vermieden werden."
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Beschluss der Verfassungskommission des Bundesrates vom
14.5.1992 (BR-Drs.360/92):
"Die Kommission Verfassungsreform schlägt vor:
Es soll versucht werden, das Grundgesetz vor dem Hintergrund des
Beschlusses des Bundesrates vom 29. November 1991 in Drucksache 469/91
(Beschluss) (...) so umzuformulieren, dass die Verwendung maskuliner
Bezeichnungen auch für Frauen grundsätzlich vermieden wird, so weit wie
möglich geschlechtsneutrale Personen- und Funktionsbezeichnungen verwendet
und im übrigen feminine und maskuline Bezeichnungen in voll
ausgeschriebener Form benutzt werden."
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Beschluss des Bundeskabinetts vom 20.1.1993, einheitlich
für alle Bundesressorts die sächliche Bezeichnungsform einzuführen
("Ministerium für ..." anstelle von "Minister für ...").
Original-Drucksachen abzurufen auf
http://www.parlamentsspiegel.de/ unter 'Dokumente'
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