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Gleichstellung von Frauen und Männern in der Sprache

Empfehlungen der Redaktion des Duden
Von Birgit Eickhoff (»Sprachspiegel« 1/99)
Die Frage der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Sprache oder –
anders gesagt – der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen ist eines der
wichtigsten Themen für alle, die sich in irgendeiner Weise mit Sprache
auseinander setzen.
Entsprechend betrifft ein großer Teil der Anfragen an die
Sprachberatungsstelle der Dudenredaktion diesen Komplex.
Auch der »Sprachspiegel« hat sich schon mehrfach diesem Thema zugewandt –
1997 war es sogar Schwerpunktthema des Hefts 3 mit fünf Aufsätzen sowie
recht ausführlichen Literaturangaben. Das große Interesse der Leserinnen und
Leser zeigt sich an der Zahl der Leserbriefe, von denen einer (vgl. Heft
5/97, S. 207) den [früheren] Standardbrief der Sprachberatungsstelle der
Dudenredaktion wiedergibt und sich darüber hinaus sehr ausführlich mit den
Ausführungen in unseren anderen Werken beschäftigt.
Würde Herr Klaus heute noch einmal an unsere Sprachberatungsstelle
schreiben, müsste er sich eine ausführlichere Stellungnahme der
Dudenredaktion nicht mehr selbst zusammensuchen, sondern er würde sie in
Form eines Textes erhalten, der jetzt im Dudenband 91 abgedruckt
ist.
Zwar würde er auch hier lesen, dass sich – zumindest aus bundesdeutscher
Sicht – an der Rechtschreibwidrigkeit des großen I nichts geändert hat,
darüber hinaus würde er aber auch Hilfestellungen zur geschlechtergerechten
Formulierung erhalten. Die Dudenredaktion betrachtet es als ihre Aufgabe,
denjenigen Hilfestellung zu geben, die geschlechtergerecht und
orthographisch korrekt schreiben wollen.
Zur Geschichte der sprachlichen Gleichstellung
Die ersten »Richtlinien zur Vermeidung sexistischen Sprachgebrauchs«
erschienen bereits 19802. Hier ging es um so unterschiedliche
Dinge wie die geforderte Nennung der jeweils weiblichen Form
(Staatssekretärin, Rechtsanwältin) und die Vermeidung der Anrede »Fräulein«,
es wurden aber auch direkte gesellschaftsverändernde Ansprüche vertreten;
das »große I« wird in diesen Richtlinien noch nicht genannt.
Es scheint nun tatsächlich so zu sein, dass die Breitenwirkung der
feministischen Sprachkritik mit eben jenem großen I einsetzte. Wurden die
oben genannten Richtlinien außerhalb feministischer Kreise noch wenig
beachtet, so hat insbesondere die seit den Achtzigerjahren immer häufiger
werdende Verwendung des großen I (wie in LeserInnen) dazu geführt, dass die
Problematik der sprachlichen Gleichstellung breit erkannt wurde – sei es
auch nur deshalb, weil das große I als Provokation verstanden und abgelehnt
wurde.
Zeitungstexte, Lehrbücher, Predigten, Formulare, Reden im Bundestag und
weitere Textsorten können heute nicht mehr erstellt werden, ohne dass die
Frage der angemessenen sprachlichen Berücksichtigung von Frauen gestellt
wird. Um diese Frage sprachlich und orthographisch korrekt beantworten zu
können, hat die Dudenredaktion die folgenden Empfehlungen erarbeitet.
Aspekte sprachlicher Gleichstellung aus Sicht der Dudenredaktion
Doppelnennung
Die höflichste und eindeutigste Variante der sprachlichen Gleichstellung
ist die Doppelnennung. Nicht nur, aber besonders in der persönlichen Anrede
sollten die Doppelformen Leserinnen und Leser, Zuhörerinnen und Zuhörer
heute Standard sein. In einer ausführlichen Analyse der Wahlprogramme zur
deutschen Bundestagswahl 1998 zeigte sich beispielsweise, dass die Parteien
neuerdings um »Wählerinnen und Wähler« kämpfen und sich um »Bürgerinnen und
Bürger« bemühen; »geschlechtergerechtes Splitting hat sich außer bei den
Rechtsaußenparteien breit ... durchgesetzt«3.
Es soll hier durchaus nicht verschwiegen werden, dass die konsequente
Doppelnennung auch Schwierigkeiten bereiten kann; sie wird besonders in
gesprochenen Texten als anstrengend empfunden, und »viele Frauen, auch
Linguistinnen, sprechen in Publikationen vom Sprecher, Hörer, Schreiber,
Leser, von Sprachteilhabern, Informanten oder Kommunikationspartnern«4.
Eine mögliche Lösung dieses Problems könnte darin liegen, die weiblichen
Formen exemplarisch, aber nicht immer mitzunennen. So gibt es bereits
Lehrbücher, in denen in manchen Kapiteln die männliche (der Schüler), in
anderen nur die weibliche Form (die Schülerin) verwendet wird.
Für diese Verwendungsweise schlägt Haß-Zumkehr den Terminus
»Geschlechtsneutralität signalisierende Exemplarizität«5 vor. Die praktischen Grenzen
einer ganz konsequenten Gleichstellung erfährt die Dudenredaktion
schließlich selbst in ihrer Alltagsarbeit.
So könnten die weiblichen Formen in jeder Bedeutungserläuterung
erscheinen, die sich auf Frauen und Männer bezieht; beispielsweise könnte
ein Fußgängerüberweg bestimmt werden als »... Stelle, an der die
Fußgängerinnen und Fußgänger eine Straße überqueren dürfen«6. Nicht nur aus Platzgründen, sondern auch weil diese
Form der Darstellung den eigentlichen Informationswert der
Bedeutungserklärung nicht wesentlich steigert, verzichtet die Dudenredaktion
auf solche weit reichenden Formulierungen.
Kurzformen
Bei häufigem Auftreten in Texten oder bei erforderter Kürze (z. B. auf
Formularen) besteht oft das Bedürfnis, die genannten Doppelformen verkürzt
darzustellen. Für diese so genannte Sparschreibung gibt es mehrere
Varianten, die allesamt nur als Schreibungen empfohlen werden. Beim lauten
Lesen sollten die Kurzformen in Doppelnennungen aufgelöst werden.
Schrägstrich
Nach den Rechtschreibregeln ist die Angabe mehrerer gleichberechtigter
Möglichkeiten eine der Funktionen des Schrägstrichs. Demnach bietet sich der
Schrägstrich auch zur verkürzten Darstellung von Doppelformen an:
Mitarbeiter/-innen. Der Auslassungsbindestrich steht dabei für das hinter
dem Schrägstrich Ersparte; die häufig anzutreffende Schreibung ohne den
Auslassungsstrich ist also nicht korrekt. Außerdem kann mithilfe des
Schrägstrichs nur verkürzt geschrieben werden, wenn sich kein Vokal ändert
und wenn sich die Wörter lediglich in der Endung unterscheiden (also nicht
bei: Arzt/Ärztin, Bischof/Bischöfin, Kollege/Kollegin). Für letztgenanntes
Beispiel bietet sich aber eine andere Kurzform an, nämlich die Verwendung
von Klammern.
Klammern
Ähnlich dem Schrägstrich können nach den Rechtschreibregeln
gleichberechtigte Möglichkeiten in Klammern eingeschlossen werden, z. B.
Mitarbeiter(in). Obwohl die Klammerform teilweise mit dem Argument abgelehnt
wird, sie erwecke den Eindruck, die weibliche Form sei weniger wichtig als
die männliche, ist sie doch diejenige orthographische Variante, die die
meisten Möglichkeiten bietet. Sie kann nämlich auch im Wortinnern verwendet
werden, z.B. Autor(inn)en für Autorinnen und Autoren, Kolleg(inn)en für
Kolleginnen und Kollegen. Bei manchen gebeugten Formen kann sie sogar in den
oben genannten Fällen verwendet werden, die eigentlich gar nicht verkürzt
dargestellt werden können, z. B. im Dativ von Ärzt(inn)en, mit Beamt(inn)en.
Großes I
Wie bereits weiter oben erwähnt, entspricht die Verwendung des großen I
(auch Binnen-I) im Wortinnern weder den alten noch den neuen
Rechtschreibregeln. Eine Verwendungsweise wie MitarbeiterInnen kann deshalb
von der Dudenredaktion nicht empfohlen werden. Zudem sollte beachtet werden,
dass diese Formen zwar sehr häufig verwendet, ebenso häufig aber auch
abgelehnt werden und bei bestimmten Behörden und Institutionen ausdrücklich
verboten sind. Begegnet das große I in einem vorzulesenden Text, so sollte
es wie oben erwähnt in die Doppelform aufgelöst werden; die gebräuchliche
Aussprache als »Mitarbeiterinnen« sollte nur in informellem Sprachgebrauch
verwendet werden.
Kurzformen im Singular oder Plural
Die Verwendung von Kurzformen im Singular ist besonders schwierig, da bei
den femininen und maskulinen Formen Artikel, Adjektive und Pronomen nicht
übereinstimmen. Sätze wie »Jeder Mitarbeiter, der mit dem Auto kommt, muss
für seinen Parkplatz bezahlen/jede Mitarbeiterin, die mit dem Auto kommt,
muss für ihren Parkplatz bezahlen« können nicht sinnvoll verkürzt werden. Es
empfiehlt sich deshalb immer zu prüfen, ob ein Ausweichen auf den Plural
möglich ist: »Alle Mitarbeiter(innen), die mit dem Auto kommen, müssen für
ihren Parkplatz bezahlen.« Wenn ein solches Ausweichen nicht möglich ist,
bleibt nur die ungekürzte Doppelnennung, z. B. Durchschrift für die
Kundin/den Kunden.
Bei der pluralischen Verwendung gibt es dagegen folgende Möglichkeiten:
- Die feminine Form wird durch Anhängen von -innen gebildet. Hier sind
alle Kurzformen möglich, z. B. Lehrer/-innen.
- Die maskuline Form hat eine Endung, die sich in der femininen
wiederholt. Hier kann nur mit der Klammerform verkürzt werden, z. B.
Kolleg(inn)en.
- Maskuline und feminine Formen haben unterschiedliche Endungen, z. B.
Beamte – Beamtinnen, Ärzte – Ärztinnen. Es hängt von der
Beugung ab, ob eine Kurzform möglich ist oder nicht.
- Die feminine Form hat gegenüber der maskulinen einen Umlaut, z. B.
Bauern – Bäuerinnen. In diesen Fällen kann nicht verkürzt
geschrieben werden.
Ersatzformen
Will man die Doppelnennung generell vermeiden, so bietet sich eine
Vielzahl von Ausweichmöglichkeiten an. Partizipien wie Studierende,
Lehrende, Gewählte, Verwitwete finden inzwischen breite Verwendung.
Auch Sachbezeichnungen statt Personenbezeichnungen sind möglich: Leitung
(statt Leiterin oder Leiter), Lehrkräfte (statt Lehrerin oder
Lehrer), Mandantschaft (statt Mandantinnen und
Mandanten). Schließlich können auch Adjektive vermehrt verwendet
werden, z. B. ärztlicher Rat (statt Rat der Ärztin/des
Arztes).
Besonders in Zusammensetzungen, deren Bestimmungswort aus einer
Personenbezeichnung besteht, empfiehlt es sich, auf eine Ersatzform
auszuweichen. Beispiele sind: Studierendenvertreter(in),
Redepult (statt Rednerpult), Wahlverzeichnis (statt
Wählerverzeichnis).
Auch aus Sicht der Dudenredaktion gilt für das gesamte Problem der
sprachlichen Gleichstellung: Der Kreativität der Formulierenden sind (außer
den orthographischen) keine Grenzen gesetzt!
Anmerkungen
1 Richtiges und gutes Deutsch. Zweifelsfälle der deutschen Sprache von A bis
Z. 4. Aufl. 1997. – Bezug auf weitere Aspekte sprachlicher Gleichstellung
nehmen folgende Artikel dieses Bandes: – Anzeigen (3); Kongruenz (3.1); man
(2) [zum Pronomen frau]; -mann/-frau; Titel und Berufsbezeichnungen (3).
2 Linguistische Berichte 69 (1980).
3 Ulrike Haß-Zumkehr: Eine Blütenlese der Wahlprogramme zur Bundestagswahl
1998. In: Sprachreport 3/98, S. 5.
4 Gerhard Stickel in: Brunner, Margot/Karin M. Frank-Cyrus (Hrsg.): Die Frau
in der Sprache. Gespräche zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch.
Wiesbaden: Gesellschaft für deutsche Sprache 1998. S. 79.
5 Vgl. oben, S. 5.
6 (Nach Duden – Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, Bd. 3, S. 1196.)
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